An der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg ist die Stelle einer/eines
Juniorprofessorin/Juniorprofessors (BesGr. W 1) für
„Transnationale Wechselbeziehungen: Deutschland und das östliche Europa“
in einem Beamtenverhältnis auf Zeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll das Gebiet der Geschichte der transnationalen Wechselbeziehungen zwischen dem deutschen Sprachraum und dem östlichen Europa (mit Schwerpunkt in einer oder mehreren Regionen Ostmitteleuropas oder Südosteuropas) in Forschung und Lehre vertreten. Bewerber/innen sollen wissenschaftlich in der Geschichtswissenschaft oder einer empirischen Kulturwissenschaft ausgewiesen sein. Erwartet werden die aktive Mitarbeit in der Fächergruppe Geschichte sowie im Fakultätsschwerpunkt Europäische Kulturgeschichte, z. B. im Kontext interdisziplinärer Fragestellungen zu Migration, Kulturtransfer und Erinnerungskultur, außerdem die Mitwirkung an der Arbeit des Bukowina-Instituts an der Universität Augsburg. Neben der Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch werden gute Kenntnisse in möglichst zwei Nationalsprachen des östlichen Europas vorausgesetzt. In der Lehre soll sich die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber an den bestehenden Studiengängen der Philologisch-Historischen Fakultät, vor allem an den Bachelor- und Master-Studiengängen der Historischen Wissenschaften, der Kunst- und Kulturgeschichte sowie der interdisziplinären Europastudien beteiligen und auch Aufgaben in der Akademischen Selbstverwaltung übernehmen.
Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind gemäß Art. 14 BayHSchPG neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben. Wünschenswert sind einschlägige Auslandserfahrung, exzellente Forschungsaktivitäten sowie Lehrerfahrung. Drittmitteleinwerbung wird erwartet.
Das Berufungsverfahren wird nach Art. 18 BayHSchPG durchgeführt. Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von 3 Jahren in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Eine Verlängerung der Juniorprofessur soll mit Zustimmung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors im Laufe des dritten Jahres um bis zu weitere 3 Jahre erfolgen, wenn sie/er sich als Hochschullehrerin/Hochschullehrer bewährt hat.
Die Lehrverpflichtung beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Lehrverpflichtungsverordnung in der ersten Phase 5 Lehrveranstaltungsstunden und in der zweiten Phase 7 Lehrveranstaltungsstunden.
Die Universität Augsburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Promotionsurkunde, ggf. Ernennungsurkunden, Schriftenverzeichnis) sind bis zum
27. Juni 2014
an den Dekan der Philologisch-Historischen Fakultät, Universität Augsburg, Universitätsstraße 10, 86159 Augsburg, zu richten.