An der Universität Leipzig ist in einem gemeinsamen Berufungsverfahren mit dem Leibniz-Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europa (GWZO) e.V. zum 1. April 2022 eine W2-Professur „Kulturgeschichte des östlichen Europa“ (Nachfolge: Prof. Dr. Stefan Troebst) verbunden mit der Stelle des/der stellvertretenden Direktorin/Direktors des GWZO zu besetzen.
Die Professur ist dem Global and European Studies Institute der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie zugeordnet. Hier ist die Professur mit der Übernahme der Studiengangsleitung für den MA European Studies und mit der Mitarbeit in der Graduate School Global and Area Studies verbunden. Erwartet wird eine möglichst umfassende Vertretung des Faches Europäische Kulturgeschichte in der Master- und PhD-Ausbildung und die aktive Mitwirkung im Leipzig Research Centre Global Dynamics sowie im mitteldeutschen Forum for the Study of the Global Condition bei der Untersuchung von historischen und gegenwärtigen Positionierungsstrategien von Gesellschaften des östlichen Europa in globalen und transregionalen Prozessen und Strukturen. Von der/dem Stelleninhaber/in wird ein entsprechendes Lehr- und Forschungsprofil zur Geschichte des östlichen Europa mit Schwerpunkt in der Geschichte des 18. bis 21. Jahrhunderts erwartet. Die Lehrverpflichtung des/der Stelleninhabers/in in den Studiengängen an der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie beträgt 2 - 4 SWS.
Das GWZO erforscht in vergleichender Perspektive die historischen und kulturellen Entwicklungsprozesse in der Region zwischen Ostsee, Schwarzem Meer und Adria. Die große geographische Reichweite seines Forschungsprogramms bedingt einen besonderen Forschungsansatz, der Komparatistik, Interdisziplinarität und Transnationalität vereinigt, und der zudem die gesamte historische Tiefe vom Übergang der Antike zum Mittelalter bis in die Gegenwart in den Blick nimmt. Die stellvertretende Direktorin/der stellvertretende Direktor unterstützt die Leitung des Instituts. Sie /Er beteiligt sich maßgeblich an der langfristigen Entwicklung und Ausrichtung des Forschungsprogramms. Von ihr /ihm werden herausragende Kompetenzen in Forschung und Management, die Fähigkeit zur Personalentwicklung und zur Förderung wissenschaftlicher Talente erwartet. Neben guten Kenntnissen von Sprachen der Region sind die Bereitschaft und Fähigkeit zur fächerübergreifenden nationalen und internationalen Kooperation sowie sichtbare Erfolge in der Einwerbung von Drittmitteln und beim Transfer von Forschungsergebnissen in Gesellschaft, Kultur und Politik unabdingbare Voraussetzungen.
Die Berufung erfolgt nach dem Jülicher Modell zwischen der Universität Leipzig und dem GWZO. Die Besetzung der Professur erfolgt unbefristet, die Bestellung zur stellvertretenden Direktorin/zum stellvertretenden Direktor erfolgt befristet für 5 Jahre, die Wiederbestellung ist möglich.
Rechte und Pflichten des/der Stelleninhabers/-in ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS). Die Bewerber/innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 58 SächsHSFG erfüllen.
Die Universität Leipzig und die Leibniz-Gemeinschaft legen Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Beide Einrichtungen zielen darauf ab, Hindernisse in der Rekrutierung und in der Karriereentwicklung von Professorinnen abzubauen. Sie fordern Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie mit den üblichen Unterlagen (unter Beifügung einer Liste der wissenschaftlichen Arbeiten und der akademischen Lehrtätigkeit einschließlich vorhandener Nachweise zu Evaluationen, einer beglaubigten Kopie der Urkunde über den höchsten erworbenen akademischen Grad und des Nachweises der Qualifikation für das Berufungsgebiet) in gedruckter oder elektronischer Form (eine einzige pdf-Datei) bitte bis 15. März 2021 an:
Universität Leipzig
Dekanin der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
Frau Prof. Dr. Astrid Lorenz
Beethovenstr. 15
04107 Leipzig
deksozphil@uni-leipzig.de
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können.
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Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
Beethovenstr. 15
04107 Leipzig
Telefon: +49 341 97-37300
E-Mail: deksozphil@uni-leipzig.de
Webseite: www.uni-leipzig.de
Leibniz-Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europa (GWZO) e.V.
Reichsstraße 4-6
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-35560
E-Mail: Webseite:www.leibniz-gwzo.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:Der Datenschutzbeauftragte
Augustusplatz 10
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-30081
E-Mail: dsb@uni-leipzig.de
Datenschutzbeauftragte des GWZO
Moritz Kurzweil (stellv. DSB)
Reichsstraße 4-6
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-35599
E-Mail: datenschutz@leibniz-gwzo.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen, werden nur im Rahmen dieses Auswahlverfahrens und in Vorbereitung eines eventuellen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigtenverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3, Art. 88 DSGVO i.V.m. § 111 Abs. 6 SächsBG i.V.m. §§ 4 Abs. 1 S. 1 SächsDSG, bzw. § 26 BDSG. Soweit Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besondere Kategorien von personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO mitteilen (z.B. Gesundheitsdaten, wie Schwerbehinderteneigenschaft), erfolgt deren Verarbeitung, damit Sie die Ihnen zustehenden Rechte aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes ausüben können und die Verantwortlichen ihren diesbezüglichen arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen nachkommen können (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO).
Weitergabe an Dritte:
Ihre Bewerbungsunterlagen werden den Mitgliedern der Berufungskommission, welche sich aus Vertretern/innen der Universität Leipzig und des GWZO zusammensetzt, der/dem beteiligten Gleichstellungsbeauftragte(n), der ggf. beteiligten Schwerbehindertenvertretung, der/dem Berufungsbeauftragten, externen Gutachtern/innen, dem Rektorat, dem Fakultätsrat, der Fakultäts- und Universitätsverwaltung, dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Vertretern/innen des GWZO sowie dem Kuratorium des GWZO zugänglich gemacht.
Speicherdauer der personenbezogenen Daten:
Die Dauer der Aufbewahrung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 11 Abs. 4 SächsDSDG. Danach sind Daten, die vor Beginn eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses erhoben wurden, unverzüglich zu löschen, sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt. Dies gilt nicht, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt werden.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden Ihre Unterlagen in Ihre Personalakte aufgenommen.
Ihre Rechte:
Sie haben gegenüber dem Verantwortlichen folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Auskunft, Art. 15 DSGVO
- Berichtigung, Art. 16 DSGVO
- Löschung, Art. 17 DSGVO
- Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
- Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
- Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit die Erhebung der Daten auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e, f DSGVO beruht, Art. 21 DSGVO
- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Bernhard-von-Lindenau-Platz 5, 01067 Dresden), Art. 77 DSGVO.
Pflicht zur Bereitstellung von Daten:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Universität Leipzig ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Sachsen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz und dem Haushaltsrecht.