Das Programm fördert gezielt Wissenschaftlerinnen am Übergang zur nächsten Qualifikationsstufe, der häufig mit hohem zeitlichen und finanziellen Druck verbunden ist. Das Stipendium dient der finanziellen Unterstützung in Vorbereitung eines Stipendien- oder Drittmittelantrags zur Förderung der anstehenden wissenschaftlichen Qualifikationsphase. Ziel des Jeanne Baret-Förderfonds ist, angehende (Post-)Doktorandinnen zu unterstützen und dem „Drop-Out“ hochqualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen entgegenzuwirken.
Gefördert werden konkrete Promotions- und Projektvorhaben, die sich mit dem maritimen Raum oder in diesen agierenden Personen beschäftigen und thematisch an die Forschungsschwerpunkte des TRANSMARE-Instituts anknüpfen. Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, eine einmalige Verlängerung um weitere sechs Monate ist bei herausragender Leistung möglich. Doktorandinnen erhalten eine monatliche Stipendienrate von 1.365 Euro, Postdoktorandinnen bis 2.000 Euro. Neben der finanziellen Förderung erhalten Stipendiatinnen auch Beratung bei ihren Forschungsvorhaben, Unterstützung bei der Beantragung von Drittmittelprojekten oder weiteren Stipendien sowie die Möglichkeit, an den Veranstaltungen des TRANSMARE-Instituts zu partizipieren.
Bewerbungsvoraussetzungen sind ein zur Promotion berechtigender Abschluss mit weit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen bzw. eine weit überdurchschnittliche Promotionsleistung sowie die geplante Durchführung eines Qualifikationsvorhabens mit thematischem Schwerpunkt auf den maritimen Raum. Die Bewerbungsunterlagen umfassen:
1. Anschreiben/Motivationsschreiben
2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
3. Kurzexposé des Dissertationsvorhabens (max. 2-3 Seiten) bzw. des Projektvorhabens (max. 6-7Seiten)
4. Tabellarischer Lebenslauf
5. Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses bzw. der Promotionsurkunde
6. Für Postdoktorandinnen: Angaben zu Förderinstitutionen, bei denen ein Antrag eingereicht werden soll sowie ein Zeit- und Arbeitsplan für den Förderzeitraum
Bewerbungen können zweimal im Jahr, jeweils zum 15.03. und 15.09. an die Programmkoordination (Lisa Dünchem, transmare@uni-trier.de) gerichtet werden, welche die Anträge zunächst formell prüft. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge im Auswahlverfahren berücksichtigt. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet ein von den beteiligten Verbünden eingesetztes Auswahlgremium. Auswahlkriterien sind die Relevanz und Anknüpfungsfähigkeit des Forschungsthemas, die Qualität des Dissertations-/Projektvorhabens sowie die bisherigen Studien-/Prüfungs-/Forschungsleistungen. Die Bewerberinnen werden zeitnah über den Entscheid informiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Die Ausschreibung und das Antragsformular finden Sie hier:
https://transmare.uni-trier.de/stellenausschreibung/anschubstipendien-fuer-promotions-projektvorhaben/