U. Spuler-Stegemann: Die 101 wichtigsten Fragen. Islam

Cover
Title
Die 101 wichtigsten Fragen: Islam.


Author(s)
Spuler-Stegemann, Ursula
Published
München 2007: C.H. Beck Verlag
Extent
152 S.
Price
€ 9,90
Rezensiert für 'Connections' und H-Soz-Kult von:
Wolfgang G. Schwanitz, Rider University, NJ

Als der Buckingham Palace ankündigte, dass Salman Rushdie in den Ritterstand erhoben würde, hagelte es Proteste gegenüber Elisabeth II. aus islamischen Räumen. In Teheran und Islamabad wurden die britischen Botschafter einbestellt und hörten Unmut über den "verhassten Apostaten". In Malaysia wurde der Mob gewalttätig. Ein islamischer Verein für Märtyrer setzte ein Kopfgeld auf den Dichter aus. Alles schlug am 16. Juni 2007 hohe Wellen, als Rushdie zum Geburtstag der Königin den Ritterschlag erhielt. Der Al-Qa'ida- Führer Aiman az-Zawahiri nannte dies "Anschlag auf den Islam" und drohte eine präzise Reaktion an.

Zwei Jahrzehnte zuvor hatte sich auch das Ostberliner Ministerium für Staatssicherheit mit dem indisch-britischen Autoren befasst. In der Hauptabteilung "Terrorabwehr" hieß es am 2. März 1989 (siehe Dokument unten): Auf den Schriftsteller Salman Rushdie soll am 15. März 1989 ein Anschlag verübt werden. Die Ankündigung eines Mordes in zwölf Tagen kam aus Kreisen der Westberliner Palästinenser. Der einst in London lebende Poet schwebte in Gefahr, denn ein Jahr zuvor hatte ihn Irans Revolutionsführer Ayatullah al-Khumaini durch eine Fatwa zum Tode verurteilte. Rushdies (viertes) Buch (1988), "Die Satanischen Verse", erklärte der Iraner in Radio Teheran, sei eine Blasphemie gegen den Islam. Am 7. März 1989 brachen daher Teheran und London ihre Beziehungen ab, was ein Jahrzehnt anhielt.

Laut Ostberlin sei jener 15. März nicht zufällig als Tag des Anschlages gewählt worden. Man begründete dies so: 656 sei Ali, Schwiegersohn des Propheten Muhammad, vierter Kalif geworden. Alis Anhänger bildeten die schiitische Richtung. Gegen ihn wirkten die orthodoxen Sunniten unter Muawiya, "da Ali nicht aus der Sippe des Propheten" kam. In der Schlacht bei Kerbala, heißt es in der Mordankündigung weiter, wären am 15. März 680 die Söhne Alis, Hasan und Husain, gefallen. Seither sei der 15. März ein Gedenktag der Schiiten.

Da es heute Sir Salman Rushdie gibt und am 15. März 1989 kein Angriff auf ihn bekannt geworden war, erhielten die Ostdeutschen eine Fehlinformation. Aber noch ist nicht alles geklärt, da es Angaben über Anschläge auf Rushdie in London im März und August 1989 gibt. Im letzteren Falle soll die Bombe zu früh explodiert sein und den Terroristen getötet haben. Wer nun fragt, ob der historische Kontext der Mordvorhersage stimmt und welche Geschichte der Zank um Rushdie hat, greife zu Ursula Spuler-Stegemanns Referenzwerk über den Islam.

Die Autorin, die nach dem Millennium mit einem Buch über deutsche Muslime hervortrat, hat erstmals 101 Fragen zum Islam beantwortet. Darin erhellt sie, dass Schiiten als Partei Alis meinten, Kalif möge nur ein Blutsverwandter Muhammads wie Ali sein. Er war mit dem Propheten verwandt und – anders als es im Ostberliner Text lautet – eindeutig aus dessen Sippe: er war Ehemann der Tochter des Propheten, Fatima. Zugleich war Ali auch Vater von dessen Enkeln, darunter Hasan, der an einer Krankheit verstarb, und Husain, der in der Schlacht bei Kerbala umkam. Diese war aber nicht am 15. März, sondern am 10. Oktober 680. Klar wird abermals, wie kritisch man Spionageberichte behandeln muss.

Einer von Al-Khumainis Nachfolgern, Ayatullah Ali al-Khaminei, habe das Todesurteil erneuert, sagt Spuler-Stegemann. Daher nahm die in Marburg lehrende Orientalistin auch gesondert die Frage auf, ob eine Fatwa stets ein Todesurteil sei. Nein, erfährt der Leser, denn es handele sich dabei um ein autoritatives religiöses Gutachten, das ein Mufti – oder bei Schiiten ein Ayatullah – ausstelle. Es bewerte nach abgestuften Kriterien, ob etwas verpflichtend, Gott wohlgefällig oder verwerflich sei.

Das Besondere an der Fatwa gegen Salman Rushdie sei, meinte Spuler-Stegemann, dass al-Khumaini sie namentlich gegen dessen Leben richtete. Dreierlei wäre zu ergänzen: es ging nicht nur gegen Rushdie, sondern alle, die mit dem Druck und Vertrieb des Buches befasst waren, vom Verleger bis zum Händler. Weltweit gingen diverse Buchläden und Verlage in Flammen auf, wobei Menschen getötet worden waren. Zudem weitete das iranische Oberhaupt per Fatwa erstmals die islamische Jurisdiktion des Schari'a-Gesetzes auf ein nichtislamisches Gebiet in Europa aus, auf Großbritannien.

Fatwas seien rechtlich nicht bindend, betont die Autorin. Das mag sein, doch wäre der Dichter ermordet worden, hätte al-Khumaini als Autorität im schiitischen Islam auch als Anstifter gegolten. Rechtliche Bindung oder nicht, der Mordaufruf war ernst zu nehmen. Er ließ Rushdi ein Jahrzehnt unter Bewachung leben und zwingt ihn noch zur Vorsicht. Die Europäer haben diesem Angriff gemeinsam keine Abfuhr erteilt. Wie weit daher der Iran reicht, erhellte der Mykonos-Prozess, der in diesem Buch fehlt. Ein Berliner Gericht sah es als erwiesen an, dass 1992 vier kurdische Gegner des iranischen Regimes im staatlich-iranischen Auftrag im Berliner Mykonos-Restaurant erschossen worden waren.

Spuler-Stegemann beantwortet weitere Fragen, etwa ob Muslime ihre Frauen schlagen dürfen (laut Koran ja, wobei die Autorin Interpretationsvarianten beschreibt und bemerkt, dass Vergewaltigung in der Ehe kein Thema sei und Frauen keinen rechtlich anerkannten Scheidungsgrund biete), was die Shari'a zur Homosexualität birgt (Vergleiche mit Sodom und Gomorrha; lesbische Taten werden nicht erwähnt) und ob die Selbstmordattentäter Märtyrer sind (eigentlich sei Selbstmord streng verboten, aber oft umgedeutet worden). Gleichermaßen erläutert sie die Ansichten über Organtransfer, Beschneiden und Klonen.

Insgesamt ragt Spuler-Stegemanns Buch durch zweierlei hervor. Die Autorin bettet viele Konflikte historisch ein und sagt ihre Meinung. So betont sie auch, die freie Meinung sei im Islam seit dem 11. Jahrhundert sehr begrenzt worden. Von Ausnahmen abgesehen, sei das Tor der individuellen Eigenbemühung um die Vernunft, Ijtihad, verschlossen. Gelehrte begannen seither, sich auf die Nachahmung von Fallbewertungen in Rechtsschulen zu beschränken.

Zum anderen hat die Verfasserin ein recht praktisches Büchlein ediert, da sie sehr viel an europäischen und deutschen Beispielen auslotet. In Deutschland, erfährt der Leser bei ihr, erlassen islamische Dachverbände Fatwas. Der so genannten Kamel-Fatwa zufolge sollen junge Musliminnen nicht ohne männlichen Begleiter aus ihrer Familie an mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen. Doch diese Praxis isoliere sie wie auch ihre Fernhaltung vom koedukativen Sportunterricht und von der Sexualkunde. Die Autorin taucht mit soliden Antworten tief in Alltagsfragen ein.

Über Körperstrafen wie Auspeitschen oder Steinigen schreibt sie zum einen, so etwas fordernde Islamisten meinen, ein Land gelte als islamisch, sobald dort mehr als die Hälfte der Bevölkerung Muslime sind oder diese durch Wahlen die Mehrheit in der Regierung erlangt haben. Dann sei es ihre Pflicht, auch in einem nichtislamischen Land die Shar'ia durchzusetzen.

Andererseits betont Spuler-Stegemann das Hauptproblem, nämlich wie man nun mit den in Koran und Sunna verbrieften Normen und Urteilen umgehen mag: diese weiterhin als ewige Gesetze sehen oder nur als Empfehlungen im Sinne einer göttlichen Rechtleitung? Oder ringt man sich dazu durch, sie als Teil einer frühislamischen Geschichte zuzuordnen und in der Moderne als überwunden zu betrachten?

Noch sei es nicht entschieden, ob sich schon ein Euro-Islam entwickle, der den Muslimen Orientierung und der demokratischen Gesellschaft zugleich auch eine positive Stütze sei. Wenn man bei Ursula Spuler-Stegemann im Detail hier und da streiten kann und sollte – ihre Aussage etwa, Jihad hätte jahrhundertelang keine nennenswerte Rolle mehr gespielt, die Verwendung des Begriffes "Farbige" (S. 35), Fehler bei arabischen Umschriften, so in der Shahada und im Gruß (S. 51, 57), sowie das Übersehen der deutschen Beiträge zur Jihadisierung des Islams in beiden Weltkriegen durch Max von Oppenheim –, so erfährt der Leser bei ihr doch viel Wissenswertes über Zwiste der Islamisierung Europas und der Europäisierung des Islams. Denn welche Arten des Islams nun heranreifen, das wird das künftige Mit- und Gegeneinander prägen.

bildlegende

Editors Information
Published on
23.11.2007
Edited by
Cooperation
Diese Rezension entstand im Rahmen des Fachforums 'Connections'. http://www.connections.clio-online.net/
Classification
Temporal Classification
Regional Classification
Book Services
Contents and Reviews
Availability
Additional Informations
Language of publication
Country
Language of review