Seit mehreren Jahren steht die bundesdeutsche Erinnerungskultur um die von Deutschen im 20. Jahrhundert begangenen oder organisierten Massenverbrechen immer wieder im Mittelpunkt heftiger Kontroversen. Das „neue Unbehagen an der Erinnerungskultur“1 entlud sich seit April 2020 besonders intensiv in den Debatten um den aus Kamerun stammenden Sozialphilosophen und Historiker Achille Mbembe, dem unter anderem Antisemitismus und eine Unterstützung der BDS-Bewegung vorgeworfen wurde. Hinzu kam die im Mai 2021 vom Genozidforscher A. Dirk Moses unter dem provozierenden Titel „Der Katechismus der Deutschen“ in einem Schweizer Online-Magazin veröffentlichte Intervention. Moses sprach von fünf „Glaubensartikeln“, die durch „Hohepriester“ verteidigt würden. Zu diesen Artikeln gehörten sowohl das Postulat der Singularität des Holocaust als auch die Prämisse, dass die „Erinnerung an den Holocaust als Zivilisationsbruch das moralische Fundament der deutschen Nation“ sein müsse.2
An den Auseinandersetzungen, die von den Feuilletonseiten überregionaler Tageszeitungen und den Social Media bis zu Fachtagungen und ins politische Alltagsgeschäft reichten, beteiligten sich zahlreiche Journalist:innen, Fachwissenschaftler:innen, Praktiker:innen der Geschichtskultur sowie Politiker:innen. Schnell war die Rede von einem „neuen Historikerstreit“ – mit Bezug auf den in der alten Bundesrepublik ausgetragenen „Historikerstreit“ der Jahre 1986/873, in dem linksliberale Wissenschaftler die nationalkonservativen und geschichtsrevisionistischen Thesen Ernst Noltes zurückgewiesen hatten, der etwa die bolschewistischen Massenverbrechen als „das logische und faktische Prius“ für den Holocaust dargestellt hatte. Zentral für die damalige Kritik war das Argument der „Einzigartigkeit“ des Holocaust.4 Schon das Ausmaß der Kontroversen von 2020/21 verweist auf Veränderungen der deutschen Erinnerungskultur, die sich unter anderem aus dem Generationswechsel, dem Einfluss einer lange nicht anerkannten Migrationsgesellschaft sowie aus zunehmend transnationalen und globalen Erinnerungsprozessen nach dem Ende des Kalten Krieges ergaben.
Inzwischen sind viele der prägnantesten Debattenbeiträge und Positionen in Form von Sammelbänden zugänglich. Zwei besonders bemerkenswerte Publikationen dieses Genres sind der Band Jenseits von Mbembe. Geschichte, Erinnerung, Solidarität, herausgegeben von Matthias Böckmann, Matthias Gockel, Reinhart Kößler und Henning Melber, sowie der Band Historiker streiten. Gewalt und Holocaust – die Debatte, herausgegeben von Susan Neiman und Michael Wildt. Dabei ist es wenig überraschend, dass zumindest einer der Bände bereits selbst Gegenstand deutlicher Kritik geworden ist. Die simbabwisch-amerikanische Wissenschaftlerin Zoé Samudzi hatte an dem Symposium des Potsdamer Einstein Forums im Herbst 2021 teilgenommen, das dem Band „Historiker streiten“ zugrunde liegt. Allerdings blieb sie die einzige Vortragende, die in dem Sammelband keine Aufnahme gefunden hat. Samudzi wies nachdrücklich darauf hin, dass somit auch kein:e Autor:in mit afrikanischem Hintergrund zu Wort kommt.5
Böckmann und seine Mitherausgeber betonen, dass ihr Buch als ein „[E]ingreifen“ in die „laufenden Auseinandersetzungen“ zu verstehen sei, mit dem sie darauf abzielten, „die postkoloniale Perspektive“ und deren Erkenntnisgewinne hervorzuheben. Dabei verzichteten sie explizit auf eine „bloß vordergründige Ausgewogenheit“ und nahmen keine „Kritiker:innen“ Mbembes auf. In Widerspiegelung der breiteren Kontroversen geht der Band weit über die „Causa Mbembe“ hinaus und hat den Anspruch, zu einer „Neuausrichtung der Debatte über deutsche Erinnerungskultur“ beizutragen, bei der es insbesondere auch um die „Beziehungen des Erinnerns“ an den Holocaust und an deutsche Kolonialverbrechen geht (S. 14).6
Neiman und Wildt stellen die Kontroverse um Moses‘ „Katechismus“ in den Mittelpunkt ihres Sammelbandes, ohne die vorherige Debatte um Mbembe ganz außer Acht zu lassen. Der Band geht, etwa durch Beiträge von Omer Bartov, Benjamin Zachariah und Yehuda Bauer (letzterer war an der Tagung nicht beteiligt), über deutsche Diskurse und Befindlichkeiten hinaus. Zudem bezieht er Stimmen ein, die Moses‘ Intervention kritisch gegenüberstehen. Auf eine traditionelle Einleitung verzichtend, greifen die Herausgeber:innen in gedankenreichen Kapiteln zu Beginn und am Ende selbst in die vielfältigen Diskussionsstränge mit ein. So beklagt Neiman, dass es immer noch „keine gesamtdeutsche Erinnerungskultur“ gebe (S. 17), was andere Beiträge des Bandes, etwa das Gespräch der Herausgeberin mit dem in Dresden geborenen Schriftsteller Ingo Schulze, weiter vertiefen. Auch lehnt Neiman, „[g]erade als Jüdin“, wie sie schreibt, eine pauschale Charakterisierung des DDR-Antifaschismus als antisemitisch ab (S. 17f.). „Von diesen Deutschen“ könnten wir „schon etwas“ lernen.7 Dabei geht es auch um die „Singularitätsthese“, die die Autorin „als moralisches Gebot“ für „überholt“ hält (S. 18). Wildt wiederum stellt eine „‚Verstaatlichung‘ der Erinnerungspolitik“ fest, zu der im geeinten Deutschland die Erinnerung an den Holocaust als eine Form von „Staatsräson“ gehöre, für die wiederum die Einzigartigkeit dieses Verbrechens gemäß dem „normativen Deutungskonsens des Historikerstreits“ zentral sei (S. 312f.). Dabei folgt er Moses jedoch nur sehr begrenzt und bescheinigt diesem, etwa durch „nur sehr lose miteinander verknüpft[e]“ Thesen zur „Konfusion der Debatte“ beigetragen zu haben (S. 321). In einem wichtigen Schritt weist auch Wildt auf den sehr „deutschen“ Charakter der Auseinandersetzungen hin und betont, ähnlich wie Sebastian Conrad in seinem aufschlussreichen Beitrag, dass die „herkömmlichen Erinnerungsnarrative“ in einer stärker globalisierten deutschen Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil von „Menschen mit migrantischem Erfahrungshintergrund“ nicht mehr zeitgemäß seien. Stattdessen seien „Verflechtungen“ ganz unterschiedlicher Erinnerungen „dringend nötig“ (S. 326f.).
Beide Bände – bei Böckmann et al. in 20 Kapiteln, bei Neiman und Wildt in 16 Kapiteln – decken eine große Bandbreite an Zugängen, Debattenfacetten und Textgattungen ab. Bei ihrem zunächst engeren Fokus auf Mbembe lassen Böckmann et al. eingangs die Dramaturgin Stefanie Carp zu Wort kommen, die von 2018 bis 2020 als Intendantin die Ruhrtriennale geleitet und Mbembe für das Kunstfestival als Redner gewonnen hatte. In einer Mischung aus persönlicher Nähe und analytischer Distanz stellt Carp prägnant die Angriffe auf Mbembe dar, beginnend mit dem offenen Brief des FDP-Landtagsabgeordneten Lorenz Deutsch vom März 2020, in dem dieser Mbembe der Holocaust-Relativierung, der Delegitimierung Israels und der BDS-Unterstützung bezichtigte und dessen Ausladung von der Ruhrtriennale forderte. Carp zeichnet eine in Nordrhein-Westfalen entstandene „deutsche Provinzintrige“ nach (S. 25, S. 35), bei der es kaum um den Eingeladenen gegangen sei, sondern um ihre eigene Person und den Posten als – für die schwarz-gelbe Landesregierung missliebige – Intendantin. Zudem argumentiert die Autorin, dass die Vorwürfe gegen Mbembe teils rassistisch motiviert gewesen seien und weitreichende Probleme bei der öffentlichen Meinungsbildung sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene erkennen ließen (S. 37, S. 40).
Weitaus intensiver als Carp beschäftigen sich Matthias Gockel und Matthias Böckmann in ihren Kapiteln mit Textexegese der zumeist nur kurzen Passagen aus Mbembes umfangreichen Werken, auf deren Grundlage seine Kritiker:innen ihre einschneidenden Vorwürfe aufbauten. So verweist Gockel, wie viele andere Verteidiger:innen Mbembes, auf ungenaue Lektüren von diesen Werkpassagen insbesondere durch den FAZ-Mitherausgeber Jürgen Kaube (S. 61). Der Afrikanist Böckmann wendet sich einem Bericht des jungen Mbembe über eine Israelreise im Jahr 1992 zu, aus dem etwa der Historiker Thomas Weber zitiert und geschlussfolgert hatte, dass der kamerunische Gelehrte Holocaust, israelische Politik und postkoloniale Verbrechen als „wesensgleich“ ansehe. Indem Böckmann erstmalig den ganzen Bericht übersetzt, unter Berücksichtigung von Intertextualität und philologisch-semantischen Fragen, zeigt er nicht nur Übersetzungsfehler und dadurch problematische Schlussfolgerungen Webers auf, sondern kann auch einen Impuls zu einer partiellen „Neuausrichtung“ der Debatte geben (Einleitung, S. 14). Allerdings handelt der Autor dies bisweilen in einem sehr polemischen Tonfall ab, der, wenn auch dem Duktus der Kontroverse in der Tagespresse entsprechend, dem Vorhaben weniger dienlich ist.
Andere Teile des Sammelbandes erweitern den Fokus auf „Politik, Pädagogik und Antisemitismus“, auf „den Umgang mit Gewaltgeschichte“ und „Gedächtnislücken“, wobei dezidiert Forscher aus dem Globalen Süden sowie deutsche Wissenschaftlerinnen zu Wort kommen, die in den zumeist von weißen Männern dominierten öffentlichen Diskussionen um Erinnerungskultur in Deutschland bisher wenig Gehör gefunden haben. So untersucht die an der Universität Wien tätige Afrikawissenschaftlerin Birgit Englert differenziert die „verdrängte[n] Solidaritäten zwischen afrikanischen und palästinensischen Akteuren“; sie erkennt in der Debatte um Mbembe auch eine „Chance“, sich mit dem sehr aufgeladenen Palästina-Thema in Deutschland genauer auseinanderzusetzen (S. 243). In einem anderen Aufsatz sieht der Historiker Jie-Hyun Lim von der Sogang-Universität in Seoul Mbembes vieldiskutierte Einordnung von südafrikanischer Apartheid und Holocaust als „zwei emblematische Manifestationen [eines] Trennungswahns“ keineswegs als „einfache Gleichsetzung“ an und macht an der deutschen Kritik einen „Rückzug aus der globalen Erinnerungskultur in die Provinzialität“ fest (S. 190f.). Die Analyse in den „globalen Osten“ ausdehnend, problematisiert Lim auch Implikationen des „Katechismus der Deutschen“, der „instrumentellen“ Nebeneinanderstellungen Vorschub leiste. Hierzu gehöre etwa eine „Deckerinnerung“ an „koloniale Viktimisierung unter Nazismus und Stalinismus“, die die polnische Komplizenschaft im Holocaust verdränge (S. 197). Der Autor wendet sich nicht gegen Vergleichs- und Verflechtungsgeschichte per se, fordert dabei aber „radikale“ Formen und „kritische Relativierung“ ein, auch um einen „Eurokatechismus“ und andere Katechismen zu überwinden (S. 206f.).
Im letzten Kapitel möchte der Politologe und Mitherausgeber Reinhart Kößler die in den öffentlichen Debatten oft nur karikierend behandelten postkolonialen Ansätze im Rahmen einer an Michael Rothberg angelehnten „multidirektionalen Erinnerung“ stärker fruchtbar machen, indem er sowohl den Holocaust als auch die Genozide der deutschen Kolonialherrschaft in Afrika einbezieht (S. 350). Ähnlich wie Henning Melber in seinem Beitrag zeigt Kößler zu Recht auf, dass trotz aller „Lippenbekenntnisse“ auch in der deutschen Politik weiterhin eine „koloniale Amnesie“ vorherrsche, die die Erinnerung an die Kolonialvergangenheit verhindere (S. 351).
Wie Böckmann et al. verbinden Neiman und Wildt in ihrem Sammelband einen engeren Fokus – in ihrem Fall auf den von A. Dirk Moses formulierten „Katechismus der Deutschen“ und die sich anschließenden, oftmals schrillen Debatten – mit weiterführenden Facetten um Erinnerungskultur, Massengewalt und Holocaust. Dazu gehören Rückblicke von Jan Philipp Reemtsma auf die „Wehrmachtsausstellung“ sowie Entwicklungsperspektiven für die Zukunft, etwa im Kapitel des Historikers Mischa Gabowitsch, der eine „Osterweiterung der deutschen Erinnerung“ auf deutsche Verbrechen in der Ukraine und im Kaukasus fordert.
Neiman und Wildt geben Moses recht viel Raum, um Genese und Kontext des „Katechismus“ sowie wichtige Debattenverläufe darzulegen. Moses betont treffend, die Kontroverse eigentlich nicht selbst angestoßen, sondern mittels einer bewussten Polemik im angelsächsischen Stil „einen bereits angespannten und reizbaren Diskursraum“ betreten zu haben, was auch mit der vorangegangenen Kampagne gegen Mbembe zusammenhing (S. 207f., S. 214). Selbst Begrifflichkeiten des „Katechismus“-Konstrukts, die die Gemüter erhitzten (Moses im Gespräch mit Volkhard Knigge, S. 282), waren bereits zuvor im Umlauf. So sprach Stephan Detjen in einem vielfach kritisierten Deutschlandfunk-Kommentar zur Mbembe-Debatte im Mai 2020 von „Hohepriester[n]“, wobei er primär auf den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung Felix Klein anspielte, der schnell gegen Mbembe Stellung bezogen hatte. „Der geschichtswissenschaftlich begründete Satz von der Einmaligkeit des Holocausts“, so Detjen, „wandelt sich zu einer doktrinären Glaubenslehre, die mit staatlicher Autorität gegen häretische Hinterfragung verteidigt wird.“8 Moses führt erneut viele zentrale Punkte an, die von strukturellen Rassismen und Sexismen in den deutschen Debatten (S. 217) bis zu ausufernden Antisemitismus-Anspielungen reichen. Die Vehemenz der Kontroverse, die in Moses‘ eigenem Beitrag deutlich wird, läuft allerdings Gefahr, wichtige Erkenntnisse zu untergraben und nicht diskursfähig zu machen.
Bei Neimans und Wildts dezidierter Aufnahme von Kritikern Moses‘ geht es den beiden Herausgeber:innen kaum um Polarisierung, sondern um einen konstruktiven Austausch. Nachdem Omer Bartov in seinem Tagungsvortrag Moses‘ jüngste Monografie als „oversized political pamphlet“ abqualifiziert hatte9, mildert der renommierte Holocaust-Historiker in seinem neuverfassten Kapitel seine Kritik, nun am „Katechismus“, etwas ab. So wendet sich Bartov etwa gegen die Bezeichnung der Kontroverse als „zweiter Historikerstreit“ (S. 192f.), womit er auch anderen Autor:innen folgt, die zu Recht darauf verweisen, dass die meisten Teilnehmenden keineswegs Historiker:innen waren (S. 318). Moses betreibe jedoch, so Bartov, ein „Nullsummenspiel“, bei dem es um die Aufwertung der deutschen Kolonialverbrechen gehe, und bediene sich mit „vagen Anspielungen auf ausländische Eliten“ auch einiger Formulierungen, die antisemitischen Gruppierungen dienen könnten (S. 193, S. 197f.).
Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine traten die bis dahin heftig geführten Auseinandersetzungen um Erinnerungskultur, Holocaust und Kolonialismus vorübergehend in den Hintergrund bzw. in eine andere Phase. Die Herausgeber:innen der beiden hier vorgestellten Bände haben mit unterschiedlichen Zielsetzungen dem deutschsprachigen Publikum allein schon durch die Textzusammenstellungen einen wichtigen Dienst erwiesen. Während Matthias Böckmann, Matthias Gockel, Reinhart Kößler und Henning Melber ein klares Plädoyer für Mbembe vorlegen, versuchen Susan Neiman und Michael Wildt eine weitreichende Einordnung von Kolonialverbrechen in die deutsche, zunehmend transnational geprägte Erinnerungskultur; sie bringen in konstruktiver Weise Kritiker:innen und Unterstützer:innen der Katechismus-Polemik zusammen. Dass sich die Erinnerungskonstellationen in Deutschland weiterhin verschieben – sowie mit ihnen interagierend die Forschung zum Holocaust und zu Genoziden der Moderne –, ist kaum zu bestreiten. Dies erfolgt offenkundig in globaleren Zusammenhängen als früher, was allerdings keine Bedrohung darstellen muss, sondern im Gegenteil oft mit Erkenntnisgewinnen einhergeht. So führte etwa die mittels internationaler Tribunale ausgewiesene integrale Rolle von sexualisierter Massengewalt bei den Genoziden in Bosnien und Ruanda auch zu einem Wandel in den mnemonischen Verknüpfungen und der Erforschung der Shoah. Ausschließlich auf nationalen oder sogar provinziellen Dynamiken zu beharren, würde das Verständnis begrenzen und damit einen hohen Preis fordern – dies machen beide Bände mit Recht deutlich.
Anmerkungen:
1 Aleida Assmann, Das neue Unbehagen an der Erinnerungskultur. Eine Intervention, München 2013, 3., erweiterte u. aktualisierte Aufl. 2020; rezensiert von Nina Leonhard, in: H-Soz-Kult, 03.02.2014, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-19933 (03.06.2023).
2 A. Dirk Moses, Der Katechismus der Deutschen, in: Geschichte der Gegenwart, 23.05.2021, https://geschichtedergegenwart.ch/der-katechismus-der-deutschen/ (03.06.2023).
3 Alan Posener, Neuer Historikerstreit. Drei linke Irrtümer über den Holocaust, in: Welt, 24.06.2021.
4 Jürgen Habermas, Eine Art Schadensabwicklung. Die apologetischen Tendenzen in der deutschen Zeitgeschichtsschreibung, in: ZEIT, 11.07.1986.
5 Zoé Samudzi, NCGS „Challenging Conversations“ Series Roundtable: Historikerstreit 2.0? The German Debate about the Holocaust, Colonialism, and Genocide, 21.10.2022, https://history.unc.edu/event/ncgs-challenging-conversations-series-roundtable-historikerstreit-2-0-the-german-debate-about-the-holocaust-colonialism-genocide/ (03.06.2023). Diese Diskussion ist nicht als Aufzeichnung zugänglich. Nachhören kann man aber Samudzis Tagungsvortrag: https://www.youtube.com/watch?v=PN5oyZixwgU (03.06.2023). Siehe auch die Tagungsdokumentation unter https://www.einsteinforum.de/tagung/historiker-streiten/ (03.06.2023).
6 Siehe dazu auch den Rezensionsessay von Jonas Kreienbaum, Partikulare und universale Erinnerung. Natan Sznaiders unpolemischer Beitrag zur aktuellen Debatte um Holocaust und Kolonialismus, in: H-Soz-Kult, 17.06.2022, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-116441 (03.06.2023).
7 Susan Neiman, Von den Deutschen lernen. Wie Gesellschaften mit dem Bösen in ihrer Geschichte umgehen können. Aus dem Englischen übersetzt von Christiana Goldmann, München 2020.
8 Stephan Detjen, Streit um Historiker Mbembe, in: Deutschlandfunk, 23.05.2020, https://web.archive.org/web/20200701133430/ und https://www.deutschlandfunk.de/streit-um-historiker-mbembe-antisemitismusbeauftragter-als.720.de.html?dram:article_id=477265 (03.06.2023).
9 Omer Bartov, Blind Spots of Genocide: Problems in Dirk Moses’s “The Problems of Genocide”, https://www.youtube.com/watch?v=ixfp4dJi_Mc&t=3st=3s (03.06.2023). Siehe zu dem Buch auch die Rezension von Norbert Finzsch, in: H-Soz-Kult, 13.05.2022, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-95724 (03.06.2023).