A. Gerber: Gemeinde und Stand

Title
Gemeinde und Stand. Die zentraljapanische Ortschaft Oyamazaki im Spätmittelalter. Eine Studie in transkultureller Geschichtswissenschaft


Author(s)
Gerber, Adrian
Series
Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte 49
Published
Stuttgart 2005: Lucius & Lucius
Extent
655 S.
Price
EUR 68,00
Rezensiert für 'Connections' und H-Soz-Kult von:
Reinhard Zöllner, Lehrstuhl für Ostasiatische Geschichte, Universität Erfurt

Deutschsprachige Beiträge zur Geschichte jener Epoche, die man als das japanische Mittelalter bezeichnet, stellen eine überschaubare Größe dar und werden wohl auch deshalb von der deutschen Mediävistik gern übersehen. Jedenfalls blieben die darin enthaltenen Angebote einer transkulturellen Verständigung über wesentliche Konzepte mittelalterlicher Geschichte bislang weitgehend unbeachtet. Dabei gibt es nur wenige außereuropäische Historiographien, in denen das Mittelalter-Paradigma nicht nur von kolonialer Geschichtsschreibung äußerlich angeklatscht und selten sonderlich produktiv, sondern von der einheimischen Geschichtswissenschaft aufgegriffen, internalisiert und eigenständig weiterentwickelt wurde. Die japanische Historiographie ist auf diesem Weg zweifellos am ehesten und am weitesten voran geschritten,1 ohne je zu vergessen, wie stark ihre Konzepte und Leitfragen vom europäischen Vorbild abhingen. Das auffällig starke Interesse japanischer Historiker und Germanisten an europäischen, speziell deutschen Mittelalter-Forschungen darf man nicht als umgekehrte Exotik oder kuriose Liebhaberei mißverstehen. Es dient vielmehr als Orientierung für eine als Teil der eigenen Geschichte begriffene Methode. Natürlich wären die japanischen Mediävisten froh, wenn man ihre eigenen Ansätze und Probleme auch in Deutschland einmal ernst nähme. Doch so weit ist die deutsche Geschichtswissenschaft leider noch nicht. Der Mangel an deutschsprachiger Literatur über das japanische Mittelalter trägt dazu sicher bei; schließlich kann man von deutschen Mediävisten nur schwer erwarten, daß sie sich in der durchaus beachtlichen englischsprachigen Literatur informieren.

Was nun allerdings in deutscher Sprache vorliegt, könnte bereits hervorragende Ausgangspunkte für einen fruchtbaren Dialog bilden. Denn die Arbeiten sind durchweg methodisch und theoretisch reflektiert und zugleich quellennahe genug, um zum Vergleichen mit einheimischen Diskursen einzuladen. Der eine Schwerpunkt liegt auf der Geschichte der Herrschaft,2 insbesondere der Grundherrschaft.3 Der andere Schwerpunkt liegt auf der Sozialgeschichte4 und ist damit ebenso einschlägig.

Der in Bern ausgebildete Historiker Adrian Gerber hat nun einen weiteren gewichtigen Beitrag geleistet, der erneut zum bisher unterbliebenen Dialog aufruft. Weiß man, daß er bei Peter Blickle in Bern und Minegishi Sumio5 in Tōkyō in die Schule gegangen ist, liegt die Blickrichtung seines voluminösen Bandes, der 2002 in Bern als Dissertation vorgelegt wurde, bereits auf der Hand: Beide sind führende Spezialisten für "Gemeinde und Stand" in ihrer jeweiligen Kultur.

"Das eigentliche Anliegen" (S. 6) von Gerbers Werk ist die Fallstudie eines in der japanischen Mediävistik intensiv erforschten Ortes nahe Kyōto, des 653 erstmals urkundlich erwähnten Oyamazaki. An diesem multifunktional nutzbaren Ort (Umschlag- und Ankerplatz für die Flußschiffahrt, Relaisstation, Wegsperre) fanden sich früh verschiedene Herrschaften in Gemengelage zusammen, die Gerber nicht ganz glücklich als Domänen bezeichnet. Denn unter Domäne versteht Gerber "Territorialbesitz (...), dessen Besitzer (...) nicht auf der Domäne selber residierte, sondern in der (Haupt-) Stadt domiziliert war" (S. 87). Unglücklich ist diese Definition nicht nur wegen der in ihr enthaltenen Rekursion, sondern weil der Begriff Domäne im deutschen Kontext vor allem für landesherrlichen (und später staatlichen) Grundbesitz verwendet wird und damit Verwirrung stiften kann, wenn man bedenkt, daß zu der von Gerber betrachteten Zeit kaiserliches Krongut ("Domänen" im deutschen Sinne, "Staatsland" bei Gerber), "freie" Grundherrschaften und an "Machtportale" in der Hauptstadt übertragene Grundherrschaften (die Gerber als "Domänen" bezeichnet) nebeneinander existierten und auch alle unter den Quellenbegriff shōen fallen. Gerber unternimmt nun eine sorgfältige Analyse der in dieser Ortschaft nachweisbaren Macht- und Personenkomplexe: Er behandelt die örtlichen Tempel, Bruderschaften und Gilden in ihren religiösen und ökonomischen Aktivitäten und kommt zu dem Schluß, daß das Verhältnis zwischen diesen Gruppen zwar herrschaftlich hierarchisiert, aber im großen und ganzen harmonisch war (S. 433).

Damit paßt Oyamazaki mühelos in das von dem Historiker Kuroda Toshio rekonstruierte, für die mittelalterliche Gesellschaft Japans lange Zeit prägende System der Machtportale (kenmon), das Gerber in seinem Theorieteil erläutert (S. 110-115) und das zweifellos eines der innovativsten Konzepte der japanischen Mediävistik darstellt. Das Nebeneinander verschiedener Akteure im Feld der Macht, die sich auf jeweils unterschiedliche Kapitalsorten konzentrieren - die Krieger auf militärisches, die religiösen Großinstitute auf kulturelles, der Kaiser auf symbolisches Kapital usw. -, ließe sich mit Bourdieuscher Terminologie hervorragend beschreiben. Gerber bedient sich durchaus solcher Konzepte (v.a. S. 236-246), scheut aber doch davor zurück, sie makroperspektivisch zu entwickeln. Dafür wendet Gerber auf der Mikroebene intensiv und mit großem Gewinn den von Blickle entwickelten Gemeinde-Begriff an (hierzu S. 194-200) auf (S. 272-287, 453-457, 556-564) und führt damit die von Hitomi Tonomura begonnene Pionierarbeit fort.6 Denn bereits Tonomura spricht mit Blick auf den weitverbreiteten Typus der Gesamtgemeinde (so) von dessen "highly communalistic character" (Tonomura 1992, S. 189).

Gerber zeichnet die Genese und die tragenden Elemente dieses Kommunalismus nach. In Oyamazaki entfaltet er sich um die Bruderschaft des bedeutendsten lokalen Shinto-Kultes, der "ein kollektives Bewusstsein für alle Bewohner" (S. 510) und zugleich jene utilitaristische "Normenwelt" generierte, welche im deutschen Mittelalter durch das lokale Recht (Weistum und Urteil) geschaffen wurde (S. 514). So wird aus der älteren, exklusiven Bruderschaft oder Gilde (za) die ständisch geprägte, lokalgesellschaftliche Einung oder Gemeinschaft (so), die als handelndes Subjekt (S. 561) innerhalb der Gesamtgesellschaft auftritt und damit zum eigenständigen politischen Faktor wird, in Krisenzeiten sich gar zur Schwurgemeinschaft (ikki) verschwört.

Als eine der interessantesten Konfliktlinien innerhalb der Gemeinden bemerkt Gerber diejenige zwischen "Älteren" und "Jungen", die sich sowohl in den kultischen als auch militärischen als auch politischen Institutionen wiederfindet. Hier hätte ein Blick in Bernhard Scheids Arbeit über das Alter im japanischen Mittelalter (s. Fn. 4) weitergeholfen. Bedauerlich ist auch, daß Gerber die Studie von Astrid Brochlos (s. Fn. 3) nicht berücksichtigt, die nicht zuletzt ein umfangreiches, sorgfältiges Glossar enthält, das Gerber erspart hätte, manches Rad vor allem im ersten Teil seines Buches neu zu erfinden.7

Denn die ersten, beinahe 400 Seiten des Bandes bilden nicht weniger als eine profunde Einführung in die vergleichende Wissenschaftsgeschichte des Mittelalters. Einer erkenntnistheoretischen Reflektion folgt die Klärung historiographischer Grundbegriffe: Recht, Herrschaft, Staat, Gemeinde und Stand werden mit Bezug auf die deutsche Forschungslage, aber vor allem unter eingehender Erläuterung der japanischen Forschungskontexte und -positionen in ihren Verästelungen und diachronischen Entwicklungen ausführlich dargestellt. Hier offenbart sich bemerkenswerte Gründlichkeit und Umsicht bei der Rezeption japanischer Forschung, die immer wieder mit Zitaten zu Worte kommt. Gerber versucht, die von ihm gewählten deutschen Übersetzungen ständig vor diesem sich wandelnden Forschungshintergrund zu reflektieren und zu variieren. So kommt es allerdings dazu, daß er denselben Quellenbegriff mehrfach einführt und dabei unterschiedlich definiert, was dem deutschen Leser einiges abverlangt. S. 81 gibt er beispielsweise shiki mit "Amt" und S. 511 mit "Amtstitel" wieder, S. 83 als "Herrschaftsrecht" (was die Sache am ehesten trifft), und S. 148 definiert er das "Amt" selbst als ein "dienstpflichtartiges Nutzrecht" (womit doch eigentlich deutlich sein müsste, wie wenig der deutsche Begriff "Amt" für das Gemeinte taugt). Die Zahl der in Klammern beigegebenen japanischen Quellenausdrücke (und umgekehrt proportional die Lesbarkeit) hätte sich gewiss reduzieren lassen, wenn Gerber hier und in anderen Fällen einheitlicher verfahren wäre. Manche von Gerber vorgeschlagenen Übersetzungen leuchten indes durchaus ein (wie "Zinser" für hyakusho oder "Grafen" für shugo).

Adrian Gerber formuliert am Ende dieses beeindruckenden Werkes noch "Fragen an die deutsche Forschung", die neue, aus dem Vergleich erwachsende Perspektiven auf die Gemeindeforschung im deutschen Reich vorschlagen und die hoffentlich auch Antwort finden. Den deutschen Japan-Historikern wiederum legt er nahe, stärker zu untersuchen, "inwiefern die japanische Forschung von westlichen theoretisch verbrämten Vorurteilen belastet war" (S. 565). Ironischerweise übersetzt der Buchrücken selbst Gerbers "Gemeinde"-Begriff forsch mit kyodotai: einem Begriff, der als Übersetzung von Max Webers "Gemeinschaft" in Japan Karriere gemacht und als ideologisches Schlagwort gedient hat - natürlich auch in der japanischen Mediävistik. Im Buchinnern benutzt Gerber für "Gemeinde" sochu, was viel quellennäher ist; aber mit einem solchen Wort im Titel, das nur eingeweihten Spezialisten etwas sagt, kann man selbst in Japan kein Buch verkaufen. Der Dekonstruktivismus hat seine Grenzen, wenn am Ende alle Worte fehlen.

Anmerkungen:
1 Zur Geschichte und zum Verlauf der japanischen Mittelalter-Rezeption vgl. Detlev Taranczewski: Japan, der Feudalismus, Westeuropa, Ostasien, in: Krämer, Hans Martin; Schölz, Tino; Conrad, Sebastian (Hg.), Geschichtswissenschaft in Japan. Themen, Ansätze und Theorien, Göttingen 2006, S. 31-64.
2 Zöllner, Reinhard, Die Ludowinger und die Takeda. Feudale Herrschaft in Thüringen und Kai no kuni, Bonn 1995.
3 Taranczewski, Detlev, Lokale Grundherrschaft und Ackerbau in der Kamakura-Zeit - dargestellt anhand des Nitta no sho in der Provinz Kozuke (= Bonner Zeitschrift für Japanologie, Bd. 10), Bonn 1988; Rüttermann, Markus, Das Dorf Suganoura und seine historischen Quellen. Untersuchungen zur Genese einer zentraljapanischen Dorfgemeinde im späten Mittelalter, Hamburg 1996; Brochlos, Astrid, Grundherrschaft in Japan. Entstehung und Struktur des Minase no sho, Wiesbaden 2001.
4 Vollmer, Klaus, Professionen und ihre Wege im mittelalterlichen Japan. Eine Einführung in ihre Sozialgeschichte und literarische Repräsentation am Beispiel des Tohoku-in shokunin utaawase, Hamburg 1995; Scheid, Bernhard, Im Innersten meines Herzens empfinde ich tiefe Scham. Das Alter im Schrifttum des japanischen Mittelalters. Wien 1996.
5 Der Familienname steht im Japanischen dem persönlichen Namen voran, wie allgemein bekannt.
6 Tonomura, Hitomi, Community and Commerce in Late Medieval Japan. The Corporate Villages of Tokuchin-ho, Stanford 1992.
7 Man wagt kaum darauf hinzuweisen, dass Eugen Haberkern und Joseph Friedrich Wallach in ihrem wohl in jedem Historiker-Haushalt greifbaren "Hilfswörterbuch für Historiker" (zuerst München 1964) nicht weniger als 177 japanische Quellenbegriffe definiert haben, viele davon erstaunlich wohlinformiert und durchaus zitierbar. Im Grunde müsste man wenigstens die hier zu findenden Begriffe beim deutschen Fachpublikum voraussetzen dürfen.

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09.03.2007
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Diese Rezension entstand im Rahmen des Fachforums 'Connections'. http://www.connections.clio-online.net/
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