C. Marx (Hrsg.): Bilder nach dem Sturm

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Title
Bilder nach dem Sturm. Wahrheitskommissionen und historische Identitätsstiftung zwischen Staat und Zivilgesellschaft


Editor(s)
Marx, Christoph
Series
Periplus Studien 12
Published
Münster 2007: LIT Verlag
Extent
208 S.
Price
€ 19,90
Rezensiert für 'Connections' und H-Soz-Kult von:
Christian P. Gudehus, Center For Interdisciplinary Memory Research, Kulturwissenschaftliches Institut Essen

Dieses vom Essener Historiker Christoph Marx herausgegebene und eingeleitete Buch kreist um die Frage, ob vergangene staatliche Verbrechen zum Wohle eines Gemeinwesens – es geht jeweils um Nationalstaaten – lieber vergessen oder erinnert werden sollten. Thematisch geht es um Wahrheitskommissionen, Geschichtspolitik und die Rolle bzw. Aufgabe der Historikerzunft in dieser Gemengelage. Was also stabilisiert Gesellschaften: Amnestien, Vergebung oder eher die Bestrafung von Tätern? Und: welche Art von Nationalgeschichte kann oder soll überhaupt noch geschrieben werden. Gestellt wird insbesondere die erste Frage explizit nicht, es ist auch anzunehmen, dass die Autoren und die Autorin klar für eine möglichst weitgehende Rekonstruktion des Geschehens plädieren würden. Dennoch durchzieht das Verhältnis von Vergessen und Erinnern, Vergeben und Strafen sämtliche Artikel.

Gewohnt präzise legt Lutz Niethammer auf gerade 20 Seiten eine sehr kenntnisreiche und mit reichlich Literaturangaben versehene Historisierung des Phänomens Wahrheitskommissionen seit, man höre und staune, 1974 bis zur Drucklegung des Buches im Jahre 2007 vor. Wahrheitskommissionen kommen, so Niethammer, dann ins Spiel der Bearbeitung einer von Gewalt geprägten Vergangenheit, wenn befürchtet wird, dass stärkere Maßnahmen möglicherweise den oft gerade erreichten Fortschritt gefährden könnten. Sie sind somit die weiche Alternative zur Justiz, „ein sozusagen aufklärender Schauprozess ohne Urteil oder gar dessen Vollstreckung“ (S. 27). Die Anerkennung, dass es Verbrechen, Opfer und Täter gab, ersetzt nicht selten die Strafe. Niethammer spricht gar von einer Substitution von Justiz durch Geschichte. Entsprechend begrüßt er als Gegenbewegung den Gerichtshof in Den Haag, ohne dabei jedoch zu vergessen, auf ein zentrales Problem dieser Art von Justiz hinzuweisen: Sie gilt nicht für die jeweiligen Sieger der Geschichte, wie aktuell den USA und China.

Das schon von Niethammer angesprochene Verhältnis von Recht und historischen Kommissionen stellt Anika Oettler in den Mittelpunkt ihres Beitrags. Am Beispiel Argentiniens und Guatemalas beschreibt sie historische Rekonstruktion, Strafverfolgung und Entschädigung als drei durchaus nicht parallel verlaufende Prozesse der Aufarbeitung einer Vergangenheit. Oettler erläutert ungemein kenntnisreich, wie komplex das Geflecht von Faktoren ist, die den Verlauf und die Geschwindigkeit dieser Prozesse regulieren. Zentral, wie auch in anderen Ländern, ist das Verhalten der Machteliten. So kann die Verhinderung der Aufarbeitung ebenso wie ihre Promotion politisches Kampfmittel sein. Bedeutsam sind, das ist sicher erfreulich für unsere Zunft, aber auch Publikationen, in deren Folge sich Dynamiken entfalten, die scheinbar stillgelegte Prozesse wieder in Gang setzen. Betrachtet man nur diese beiden Aspekte wird deutlich, dass es tatsächlich auf einzelne Personen bzw. Gruppen ankommt, deren Handeln unter bestimmten gesellschaftlichen Bedingungen zu stärkeren Verschiebungen im Umgang mit der Vergangenheit führen können.

Christoph Marx weist in seiner Analyse rund um die Wahrheitskommission in Südafrika zunächst auf eine Reihe struktureller Schwächen hin, die zur Folge hatten, dass nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was tatsächlich geschah, öffentlich zum Thema wurde. Zentral ist wohl die mangelnde Strafverfolgung jener, die nicht vor der Kommission aussagten. Wohl noch wichtiger für die Frage des Verhältnisses von Wahrheit, Gerechtigkeit und nationaler Stabilität ist aber die enge Verbindung von Rekonstruktion der Vergangenheit und Konstruktion einer Zukunft (nation building) gewesen. So wurde im Kontext der Kommissionsarbeit eine eben in diese Richtung gehende Erzählung etabliert. „Eine solche Indienstnahme der Vergangenheit für die Gestaltung der Zukunft konnte der Gefahr nicht entgehen, einen neuen fundierenden Mythos eines Nachapartheid-Südafrikas hervorzubringen.“ (S. 100) Hier wird erneut deutlich, wie die Bedürfnisse der Gegenwart von fundamentaler Bedeutung für die Rekonstruktion einer Vergangenheit sind. Bemerkenswert, aber auch folgerichtig, ist die Relativierung des Wahrheitsbegriffs im Bericht der Kommission, in dem der „faktenbezogenen Wahrheit subjektive Formen von Überzeugung, Gewissheit oder Erfahrung zur Seite“ gestellt worden sind (S. 84). Neben der Ermittlung dessen, was geschah, wird ebenso gewürdigt, wie das Geschehen von den Opfern erlebt worden ist. Ihre Aussagen mussten nicht dem juristischen Wahrheitsbegriff entsprechen. Vielmehr ging es darum, sie als Subjekte der Geschichte, deren Opfer sie waren, wieder einzusetzen. Ihr Erleben gilt als wahr, selbst wenn etwa angegebener Ort und Zeit objektiv falsch waren. Aber nicht nur gibt es unterschiedliche Wahrheiten, auch die Auffassungen davon, was Voraussetzungen von Versöhnung sind, variieren. Marx weist zu Recht darauf hin, dass für viele ehemals Verfolgte die Vorstellung von Vergebung geradezu absurd ist und sie Gerechtigkeit auch mit Strafe verbinden.

Barbara Dennerlein und Sonja Hegasy erzählen von dem zumindest in der europäischen Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Fall Marokkos. Die dortige Kommission wurde vom König schon eine Woche, nachdem er den Thron seines Vaters übernommen hatte, eingerichtet. Das mag plötzlich erscheinen, die Autorinnen jedoch ordnen diese Maßnahme in eine Reihe von langsamen Veränderungen in Richtung einer Demokratisierung und Pluralisierung der marokkanischen Gesellschaft ein. Diese Veränderung geschieht in Übereinstimmung der meisten gesellschaftlichen Kräfte im Land – gewarnt durch das Beispiel Algeriens, das von jahrelanger politischer Gewalt geprägt ist – eben schrittweise. Ziel dieses Vorgehens ist keinesfalls etwa die Konstruktion einer konsensuellen Lesart der Vergangenheit. Vielmehr soll durch das regulierte, kleinschrittige Vorgehen die Stabilität des Staates gewährleistet werden. So ist es gerade die Geschwindigkeit der Aufarbeitung, die im Falle Marokkos als zentral für das Verhältnis von Aufarbeitung und Stabilität wahrgenommen wird.

Ewald Frie darf sich, zumindest meiner Kenntnis nach, rühmen „fairly heavy drinking“ als Begriff in die wissenschaftliche Literatur eingebracht zu haben. Dieses „Saufen“, anders kann man es wohl nicht nennen, unterschied die Angehörigen der Universität Canberra nach dem Zweiten Weltkrieg von ihren insbesondere vom elitären englischen Universitätssystem geprägten Kollegen in Sydney und Melbourne. Frie argumentiert, dass sich in diesem Verhalten die Zugehörigkeit zur australischen Arbeiterschaft manifestierte. Sein hervorragend geschriebener Beitrag beschäftigt sich vor allem damit, wie australische Geschichte erstens mit der Zeit britische und europäische in den Universitäten ablöste und zweitens mit dem Problem, australische Geschichte überhaupt zu schreiben. Hier nun kommt die negative Geschichte des Kontinents ins Spiel. An der Rolle, die der Umgang mit den Verbrechen an dessen Ureinwohnern darin einnimmt und daran, wie deren ureigene eigentlich vorgeschichtliche Geschichte in eine wie auch immer geartete Form nationaler Geschichtsschreibung zu integrieren sei, zeigt sich, wie sehr eben diese Tätigkeit politischen und ästhetischen Konjunkturen unterworfen ist.

„Was heute wie ein Verzicht auf Erinnerung erscheinen mag, war der letztlich erfolgreiche Versuch, die explosive Wirkungsmacht der Vergangenheit rhetorisch zu neutralisieren.“ (S. 155) Das ist mehr oder weniger das Fazit von Walther Berneckers Beitrag zu Spanien in dem erneut das Leitthema des Buches aufscheint. Interessant ist die Betonung der Parteipolitik. So entdeckten, laut Bernecker, die spanischen Sozialisten den Bereich der Diktaturerinnerung als ein Erfolg versprechendes Politikfeld. Leider sind die Analysen in diesem insgesamt schwächsten Beitrag eines sonst sehr guten Buches, oft nicht sonderlich tiefgehend. So etwa bleibt der Kontext, in dem sich das Thema nun plötzlich nach weit mehr als 60 Jahren zur politischen Mobilisierung eignet, weitgehend ungeklärt. Auch zeigt die formelhaft erscheinende Verwendung eines Begriffes wie Trauma, dass Bernecker zwar ein Experte für Spanien, jedoch weniger für Aspekte kollektiver Erinnerung ist.

Jaroslav Šonkas Unglück ist, dass sein guter Beitrag zur tschechischen Erinnerungspolitik im Hinblick auf die kommunistische Diktatur am Ende des Buches steht. Zwar erfährt man viel Erhellendes zum Fall, theoretisch und methodisch ist aber schon alles gesagt. So ist natürlich interessant, dass Vaclav Havel in seiner Zeit als noch tschechoslowakischer Präsident eine Öffnung der staatlichen Archive eben mit Blick auf die Stabilität des Landes ablehnte. Dies ist aber letztlich nur eine Variation des bereits Diskutierten. Hier zeigt sich meiner Ansicht nach ein generelles Problem der Forschung zur Aufarbeitung oder Bearbeitung von Aspekten negativer Geschichte: Theoretisch gibt es nicht mehr allzu viel dazu zu lernen. Es ist wie in der empirischen Sozialforschung, irgendwann hat man genug Material um zentrale Fragen zu beantworten.

Ärgerlich, dass muss noch angemerkt werden, ist das Fehlen einer Bibliographie, die die Lesenden dazu verdammt, in den Fußnoten suchend hin und her zu blättern. Das jedoch schmälert den sehr erfreulichen Gesamteindruck allerdings nur marginal.

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Published on
10.12.2009
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Diese Rezension entstand im Rahmen des Fachforums 'Connections'. http://www.connections.clio-online.net/
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